Auftaktvortrag des diesjährigen Entwicklerworkshops: »Lizenzrechtliche Fragen bei Stud.IP-Plugins«. Stud.IP ist ja Open-Source-Software, genauer gesagt: Es untersteht der GNU General Public License. Diese Lizenz garantiert vor allem Freiheit für den Nutzer der Software. (Nutzer von Stud.IP in diesem Sinne ist jemand, der sich die Programmquellen herunterlädt und auf einem Webserver installiert)
Wird der Open-Source-Gedanke häufig auf »kostenlos« reduziert, geht es aber eigentlich um etwas anderes, bzw. mehr. Für GPL-lizensierte Software kann ich immer auch den Quellcode bekommen, das ist die für Programmierer relevante Form eines Programms, die es erlaubt, Änderungen und Erweiterungen vorzunehmen, sprich: Die Software für mich und andere anzupassen und zu verbessern. Die GPL gibt mir auch das Recht, die so veränderte Fassung weiter zu verbreiten, allerdings nur unter zwei Einschränkungen: Alle Urheber müssen genannt sein und ich darf meine Fassung ebenfalls nur unter der GPL verbreiten.
Dadurch entsteht eine Open-Source-Community, die gegenseitig von Entwicklungen und Verbesserungen profitiert. Die GPL garantiert, dass die Software frei bleibt und sich nicht jemand die Arbeit anderer unter den Nagel reißt, um persönlich Profit daraus zu schlagen.
Interessanterweise verbietet mir die GPL nicht, Open-Source-Software zu verkaufen. Ich könnte also durchaus hergehen, und jemandem Stud.IP verkaufen. Allerdings muss ich ihm die Software unter der GPL verkaufen, d.h. er kann damit alles tun, was die GPL erlaubt, sie z.B. auch an Dritte zu anderen oder gar keinen Kosten weiterzugeben.
Jetzt aber zum Thema des Vortrags: Es gibt inzwischen eine ganze Reihe bunter und spannender Stud.IP-Plugins, d.h. Möglichkeiten, ein laufendes Stud.IP mit Zusatzmodulen zu erweitern. Dürfen die Anbieter solcher Plugins eine andere Lizenz als die GPL wählen? Oder ergibt sich aus der Tatsache, dass die Plugins ja für Stud.IP gedacht sind und nur damit laufen, dass sie auch frei sein müssen?
Für uns Entwickler ist das eine spannende Frage. Negativ gedacht: Könnte sich damit jemand an unseren Lorbeeren bedienen, ohne wie sonst üblich und verpflichtend, das selbst veröffentlichte freizugeben? Oder andersrum: Könnten wichtige und spannende Plugins, die nur als Nicht-Open-Source-Lösungen denkbar sind verhindert werden, wenn es eine GPL-Pflicht gibt?
Kurze Antwort, wie immer bei juristischen Vorträgen: »Kommt drauf an.« Jedenfalls ist es möglich, Plugins unter anderen Lizenzen zu vertreiben, eine automatische GPL-Pflicht gibt es nicht. Aber es gibt Grenzen, die mit etwas unscharfen Begriffen wie »inhaltliche Abhängigkeit« operieren. Wo die liegen, und ob im Einzelfall doch die GPL gewählt werden muss, kommt – wie gesagt – drauf an.
Jetzt müssen wir uns überlegen, ob wir unter http://plugins.studip.de nur freie Plugins aufnehmen wollen, oder das offen lassen.