Kürzlich wurde an der Uni Osnabrück das erste aus Stud.IP generierte gedruckte Telefonverzeichnis für den internen Gebrauch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschickt. Prima Sache, die letzte Fassung war immerhin schon ganz schön alt und ein gedrucktes Telefonverzeichnis ist offensichtlich immer noch etwas sehr Wichtiges.
Mittlerweile sind aber Klagen laut geworden: Eine Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien im Telefonverzeichnis nicht aufgeführt. Die natürlich sofort eingeleiteten Ermittlungen haben ergeben: Die betroffenen Personen haben gar kein Telefon.
Wir sind einfach davon ausgegangen, dass nur Personen mit Telefonnummer im Telefonverzeichnis erscheinen sollten. Jetzt müssen wir erkennen: Die Erwartungshaltung mancher Nutzer ist offensichtlich eine andere.
Absurd.
Oder ist das schon Bestandteil des AGG? Man darf keine Leute durch Nichtaufnahme ins Telefonverzeichnis diskriminieren, nur weil sie kein Telefon haben?
Oh, haben die dann zumindest ein Fax-Nummer oder E-Mail, hier steht Telefon-, Fax- und E-Mail-Verzeichnis. 🙂