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Geburtstagseinladungen

2005: Einladung zur feierlichen Würdigung des 33. Geburtstages von Herrn Thelen

Bekanntmachung!

Dem verehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Annonce, dass die feierliche Würdigung der 33. Wiederkehr meines Geburtstages bevorsteht. Geneigte Theilnehmer an genannter Veranstaltung werden sich am Samstag, den 19. März diesen Jahres ab 20 Uhr in entzückender Atmosphäre in die Lage versetzt sehen, einen bunten Strauß delectierender Genüsse zu erleben, welche Herz, Geist und Leib in den Zustand höchster Wonne erheben mögen. Dem zwanglosen Procedere des Anlasses entsprechend wird geehrtes Publikum gebeten, auf förmliche Garderobe nebst chiquer Bemalung und anderem schmückenden Beiwerke sowie umständliche Reden, Grußadressen oder Beileidsbekundungen zu verzichten.

Geehrtes Publikum möge sich vor dem Feste in Enthaltsamkeit von Speisen und Geträncken üben, da selbige in reichhaltiger Auswahl vorrätig gehalten und zum vollständigen Verzehre dargeboten werden. Nebst exclusif importirter schwäbischer Specialitäten werden feinstes Gebäck, Chocolade und exotische Erfrischungen aus den Colonien gereicht. Alcoholisirte Geträncke, Faßbrause und Säfte erlesener Früchte und hiesiger wie auswärtiger Gemüse stehen bereit. Bitte jedoch Branntweinliebhaber, eine dem eigenen Bedarfe angemessene Menge in ortsüblicher Weise bei sich zu führen.

Ich bemerke hier noch, dass während der Feierlichkeit continuirlich Wandelconcerte stattfinden und in einem Nebensaale kinetoskopische Vorführungen der werthen Aufmerksamkeit geehrten Publikums anempfohlen werden.

Motorisirtes Publikum nähere sich dem Orte über die A30-Chaussee respective der hiesigen Anschlussstelle "Hellern" und folge dem Straßenverlaufe ortsauswärts. In Höhe der Sparcasse nutze man die Occasion, an der insgesamt fünften Lichtzeichenanlage das Fahrzeug nach rechts zu lencken und der Kleinen Schulstraße zu folgen. Die Straße mündet nach einer halben Meile in die große Schulstraße, der nach rechts zu folgen ist. Glückliches Zusammentreffen beider Straßen ist an nämlicher Stelle durch Gedenkschmuck für eines unserer stolzsten Colonialthiere marckirt. Sodann begebe man sich bei nächstbietender Gelegenheit nach links in die Hofbreede, schließlich wieder nach links in die Feldbreede. Das vierte Haus auf der rechten Seite trägt die Numero sieben und ist anlässlich genannter Feier mit einer electrischen Klingelanlage ausgestattet worden. Anoncirte Festivität ist zudem per Omnibus der Linien 91 und 491 Richtung Hellern und Hasbergen erreichbar, die regelmäßig von den ortüblichen Stellen verkehren. Von der Haltestelle Alte Casse traversire geehrtes Publikum unter Berücksichtigung des übrigen Verkehres die Chaussee und folge dem Trottoir nach links. Man halte sich nun zweimal rechts und steht sodann vor genanntem Hause.

Zu Schlusse kann ich bemerken, dass obige Einladung nathürlich auch Gemahlinnen und Gemahlen und anderer Begleitung adressirter Empfänger zugedacht ist, die in allesamt höchster Weise Willkommen geheißen werden.

Unterzeichnender Jubilar bittet das geehrte Publikum, seine Absicht an der Theilnahme in persönlicher, schriftlicher oder telegraphischer Weise kundzutun.

Mit ergebenem Gruße, Tobias Thelen

2007: Hinweise zum In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des GbFG, des WEwFG, des UbVtFG des SäuHeiErhFG und anderer Gesetze am 17. März 2007 (vulgo: Party!)

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des In-Kraft-Tretens des Gesetzes zur Änderung des GbFG*, des WEwFG**, des UbVtFG*** des SäuHeiErhFG**** und anderer Gesetze am 17. März 2007 ist noch einmal gesondert darauf hinzuweisen, dass Personen, die sich in einer gem. §1 GbFG (s.u.) definierten Beziehung zum Verfasser dieser Nachricht befinden (oder analog: sich zum Zeitpunkt der Feierlichkeiten voraussichtlich in einer solchen Beziehung befinden werden oder sich zu einer in einer solchen Beziehung befindlichen Person in einer partnerschaftlichen und/oder lebensgemeinschaftlichen Beziehung befinden oder analog: sich zum Zeitpunkt der Feierlichkeiten voraussichtlich in einer solchen (letztgenannten) Beziehung zu einer in einer solchen (erstgenannten) Beziehung befindlichen Person oder mehrerer solcher Personen befinden werden oder sich tatsächlich oder voraussichtlich berechtigte Hoffnungen machen können, sich zukünftig in einer solchen (letztgenannten) Beziehung zu einer in einer solchen (erstgenannten) Beziehung befindlichen Person oder mehrerer solcher Personen zu befinden), aufgefordert werden, sich wegen der in den vorgenannten gesetzlichen Regelungen genannten Anlässe am Tage des In-Kraft-Tretens um 20 (in Worten: zwanzig) Uhr MEZ in der Kommenderiestr. 16, 49074 Osnabrück einzufinden.

Zur Auslegung dieser Regelung verweise ich auf die ständige Praxis erfolgreicher Feierlichkeiten zu ähnlichen Anlässen und gebe folgende Hinweise: 1. Für Personen, die sich den in Abs. 1 genannten Personenkreisen nicht zugehörig fühlen, oder die unsicher sind, ob sie sich zugehörig fühlen sollen, gilt ersatzweise diese Einladung als Ausweis der Zugehörigkeit. 2. Personen, die dieser Aufforderung schuldhaft oder unverschuldet nicht Folge leisten, haben Pech. 3. Personen, die sich vor Beginn der Feierlichkeiten vorsätzlich oder grob fahrlässig in einen Sättigungszustand versetzen, der es ihnen nicht erlaubt, exquisite Köstlichkeiten und Getränke in dem Anlass angemessenen Mengen zu sich zu nehmen, haben auch Pech. 4. Personen, die sich vor Beginn der Feierlichkeiten vorsätzlich oder grob fahrlässig in einen Gemütszustand versetzen, der es ihnen nicht erlaubt, sich an spaßdienlichen Aktivitäten in dem Anlass angemessenen Mengen zu beteiligen, haben ebenfalls Pech.

Insbesondere zu den unter Punkt 3. und 4. genannten Voraussetzungen der "dem Anlass angemessenen Mengen" ist die Praxis bei einzelnen Feierlichkeiten unterschiedlich. Da dies aber ausschlaggebend für den Erfolg der Feierlichkeiten ist, bitte ich, folgende Hinweise zu beachten:

Bei den angesprochenen Aktivitäten handelt es sich nicht um eine Übertragung von Aufgaben im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Gemeint ist vielmehr eine ausdrückliche Einräumung einer Befugnis bzw. Aufforderung durch den zuständigen Gastgeber, spaßfördernde und speis- und trankverzehrende Aufgaben selbstständig wahrzunehmen. Eine bloß erduldete oder oktroyierte Übernahme dieser Funktionen reicht nach den Ausführungen des BFeierG nicht aus.

Im Interesse der Planungssicherheit halte ich es für erforderlich, dass die in Abs. 1 adressierten Personen ausdrücklich ihren Willen oder Unwillen kundtun, der Aufforderung Folge zu leisten.

Zusatz für die Stiftungen des öffentlichen Rechts: Ich empfehle, die vorstehenden Ausführungen zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen, Tobias Thelen

  • Geburtstags-Feier-Gesetz
    • Wohnungs-Einweihungs-Feier-Gesetz
      • Unbefristeter-Vertrags-Feier-Gesetz
        • Säulen-Heiliger-Erhebungs-Feier-Gesetz
          • GbFG, §1: Verwandte, Freundinnen, Freunde, Kolleginnen, Kollegen

und Bekannte sollen sich mitfreuen!

Executive Summary:

Party bei Tobias in der Kommenderiestr. 16 am Samstag, 17. März, 20 Uhr. Kommen! Partner mitbringen! U.A.w.g.