Potenziale des Erfolgsmodells „Einzelmeldung“

Die Verfechter der §52a-Einzelmeldung führen die Gerechtigkeit ins Feld: Nur dann, wenn für jeden an deutschen Hochschulen verbreiteten Text bekannt ist, wer ihn urgehoben hat und wie viele wissbegierige Studierende ihn hätten lesen können, können die darbenden Rechteinhaber angemessen – und gerecht! – entlohnt werden. Also lautet der Vorschlag, jeden Buchausschnitt, jeden Journal-Artikel mit einer …

Digitalbürokratie und das Geschäftsmodell „Lehrbuch“

Hinweis: Die im Text enthaltenen Wertungen geben meine persönliche Meinung und nicht notwendigerweise die meines Arbeitgebers, der Universität Osnabrück, wieder. Ab dem 1. Januar 2017 wird es ernst. Nachdem ich im März und im Juni noch mit vergleichsweise wenig Resonanz darauf hingewiesen habe, dass sich nun bei § 52a UrhG tatsächlich etwas tut, wird nun …