Potenziale des Erfolgsmodells „Einzelmeldung“
Die Verfechter der §52a-Einzelmeldung führen die Gerechtigkeit ins Feld: Nur dann, wenn für jeden an deutschen Hochschulen verbreiteten Text bekannt ist, wer ihn urgehoben hat und wie viele wissbegierige Studierende ihn hätten lesen können, können die darbenden Rechteinhaber angemessen – und gerecht! – entlohnt werden. Also lautet der Vorschlag, jeden Buchausschnitt, jeden Journal-Artikel mit einer …